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Ansprechpartner

Hubert Gmeiner

Hubert Gmeiner

Gemeindesekretär
E-Mail: hubert.gmeiner(at)alberschwende.at
Tel +43 5579 4220 12
Mobil +43 676 8 44 22 12 12

Ingo Hagspiel

Ingo Hagspiel

Bürgerservice, Standesamt 
E-Mail: ingo.hagspiel(at)alberschwende.at
Telefon +43 5579 4220-0
Mobil +43 676 844 221 210

 


Eheschließungen

 

Erforderliche Unterlagen für österreichische Staatsbürger:

  • Auszug aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate; erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Meldebestätigung des Hauptwohnsitzes
  • gegebenenfalls Heiratsurkunden früherer Ehen sowie Nachweis deren Auflösung oder Nichtigerklärung (z.B. Sterbeurkunde des Gatten, rechtskräftiges Scheidungsurteil,...)

Erforderliche Unterlagen für nicht österreichische Staatsbürger:

  • Auszug aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (Reisepass)
  • Meldebestätigung des Hauptwohnsitzes, gegebenenfalls auch des Aufenthaltes
  • Ehefähigkeitszeugnis
  • eventuell weitere Urkunden, die je nach dem für die Eheschließung anzuwendendem Recht erforderlich sind

 

Trauungstermine:

nach Vereinbarung, jedoch nicht an Sonntagen

mögliche Trauungsorte:

  • Sitzungszimmer des Gemeindeamtes
  • Pfarrheim


Geburten

Erforderliche Unterlagen zur Geburt eines ehelichen Kindes:

  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
  • Meldebestätigung
  • gegebenenfalls Nachweise über akademische Grade der Eltern

Erforderliche Unterlagen zur Geburt eines unehelichen Kindes:

  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
  • Meldebestätigung der Mutter
  • gegebenfalls Nachwis über den akademischen Grad der Mutter

Der Vater hat die Möglichkeit, die Vaterschaft anzuerkennen und kann dann in die Geburtsurkunde eingetragen werden. Dafür muss der Vater gleich nach Geburt des Kindes vor dem zuständigen Standesamt eine Erklärung abgeben. Für die Anerkennung der Vaterschaft sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Geburtsurkunde des Vaters
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters
  • Meldebestätigung
  • Reisepass oder Personalausweis


Sterbefälle

Erforderliche Unterlagen zur Beurkundung eines Sterbefalles:


  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe; gegebenenfalls Nachweis der Auflösung der Ehe
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei nicht österreichischen Staatsbürgern Reisepass)
  • Meldebestätigung des Hauptwohnsitzes
  • gegebenenfalls Nachweis über akademische Grade





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Sommer-Öffnungszeiten Gemeindeamt (Bürgerservice)

Aufgrund diverser Urlaubsabwicklungen der Mitarbeiter wird das Gemeindeamt in den Sommermonaten nachmittags nicht immer besetzt sein. Wir werden daher die regulären Öffnungszeiten auf den Vormittag beschränken.

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Achtung! Wegen Terminkollisionen musste die Altpapier-Bringsammlung von ursprünglich Samstag, 28.05., um eine Woche auf Samstag, 21.05., vorverlegt werden! Wir bitten dies zu beachten und am geplanten Termin das Papier mangels...


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