Begegnungszone Dorfplatz - ab 1. Mai 2026

ein blau-weißes Schild mit schwarzem Text

Dorfplatz

Der Dorfplatz ist ein Ort der Begegnung und wird von Fußgänger:innen, Radfahrer:innen und Fahrzeugen genutzt. Er ist seit Jahrzehnten Teil einer verordneten Gemeindestraße und verkehrsrechtlich betrachtet daher vorrangig für den Fahrzeugverkehr vorgesehen.

Die Bedürfnisse der Verkehrsteilnehmer:innen haben sich jedoch mit der Zeit gewandelt. Ziel der Gemeindevertretung ist es den Dorfplatz schrittweise fußgänger- und radfreundlicher zu machen, hin zu mehr Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität.

Begegnungszone ab 1. Mai 2026

Ab dem 1. Mai wird auf dem Dorfplatz eine Begegnungszone eingerichtet.

Begegnungszonen sind Straßen deren Fahrbahn für die gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Fahrzeuge bestimmt ist. In der Begegnungszone stehen sich alle Verkehrsteilnehmer:innen gleichberechtigt gegenüber. Sie haben den Zweck, den Verkehr zu beruhigen, die Durchfahrtsgeschwindigkeiten zu reduzieren und die gegenseitige Rücksichtnahme soll zu erhöhter Aufmerksamkeit führen.

Die Höchstgeschwindigkeit am Dorfplatz ist wie in der Straßenverkehrsordnung mit 20 km/h vorgesehen.

Halten ist in einer Begegnungszone grundsätzlich erlaubt (max. 10 Minuten oder Dauer einer Ladetätigkeit), allerdings dürfen andere Lenker nicht behindert werden und es muss auf der Fahrbahn auch ausreichend Platz für den Fließverkehr verbleiben.

Das Parken in einer Begegnungszone ist nur an eigens dafür gekennzeichneten Stellen erlaubt. Die ausgewiesenen Parkplätze auf dem Dorfplatz bleiben durch die Einführung der Begegnungszone unverändert.

Wir hoffen, dass die Begegnungszone gut angenommen wird, im Sinne eines guten Miteinanders auf dem Dorfplatz.

Eine Vogelperspektive auf ein Gebäude


24.04.2026 13:47