Einladung Vollversammlungen Jagdgenossenschaften

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Einladung

zu den Vollversammlungen der Jagdgenossenschaften von Alberschwende:

Jagdgenossenschaft I (für die Genossenschaftsjagdgebiete Alberschwende I-Süd und Alberschwende I-Nord):

Montag, 10.03.2025, 20:15 Uhr, Wirtshaus zur Taube

Jagdgebiet/-genossenschaft II:

Dienstag, 11.03.2025, 20:15 Uhr, Wirtshaus zur Taube

Jagdgebiet/-genossenschaft III:

Freitag, 14.03.2025, 20:15 Uhr, Wirtshaus zur Taube

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Protokoll der letzten Vollversammlung
  3. Tätigkeitsberichte der letzten Jagdjahre
    a) Obmann
    b) Kassier – Jahresrechnung  
    c)  Rechnungsprüfer – Entlastung des Jagdausschusses
    d)  Bildung einer Rücklage
  4. Bericht des Waldaufsehers
  5. Neuwahlen Jagdausschuss GJ 1 und 3
  6.  Wahl von 2 Rechnungsprüfern
  7. Festlegung der Höhe der Jagdpachtauszahlung 
  8. Sonstiges, Allfälliges

Eingeladen zu diesen Vollversammlungen ist jeder Grundeigentümer, der im jeweiligen Jagdgebiet über eine jagdbare Fläche verfügt. Die Beschlussfähigkeit der Versammlung ist gegeben, wenn die Hälfte der anrechenbaren Stimmen anwesend ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Versammlung nach Ablauf einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Stimmrechte bei derselben Tagesordnung beschlussfähig sein und abgehalten werden.

Das Stimmrecht ist persönlich oder durch einen schriftlichen Bevollmächtigten auszuüben; ein Bevollmächtigter kann, abgesehen von Ehegatten, Eltern und Kindern, höchstens 3 Mitglieder vertreten. Miteigentümer können ihr Stimmrecht nur durch einen gemeinsamen Bevollmächtigten ausüben.

Das Stimmrecht richtet sich nach dem Anteil der anrechenbaren Flächen im Jagdgebiet, ab 0,3 HA:

0,3 HA bis 5 HA = 1 Stimme
5 HA bis 10 HA = 2 Stimmen
10 HA bis 20 HA = 3 Stimmen
(usw.)

Wichtige Hinweise:

Diese Einladung wird hiermit öffentlich kundgemacht. Eine gesonderte Einladung an die Mitglieder ergeht nicht. Damit zum festgesetzten Versammlungsbeginn Beschlussfähigkeit gegeben ist, werden die Versammlungen bereits um 19:45 Uhr formal eröffnet. Laut den Satzungen der Jagdgenossenschaften sind die Grundeigentümer von sich aus verpflichtet, Veränderungen bei den Besitzverhältnissen dem Obmann mittzuteilen. 

Die Jagdgebiete bleiben in ihren bisherigen Grenzen unverändert.

Die Obleute:     

JG I: Günther Winder
JG II: Tobias Flatz
JG III: Roman Winder


14.02.2025 11:53