Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Neuigkeiten
Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
zu den Vollversammlungen der Jagdgenossenschaften von Alberschwende:
Jagdgenossenschaft I (für die Genossenschaftsjagdgebiete Alberschwende I-Süd und Alberschwende I-Nord):
Montag, 10.03.2025, 20:15 Uhr, Wirtshaus zur Taube
Jagdgebiet/-genossenschaft II:
Dienstag, 11.03.2025, 20:15 Uhr, Wirtshaus zur Taube
Jagdgebiet/-genossenschaft III:
Freitag, 14.03.2025, 20:15 Uhr, Wirtshaus zur Taube
Tagesordnung:
Eingeladen zu diesen Vollversammlungen ist jeder Grundeigentümer, der im jeweiligen Jagdgebiet über eine jagdbare Fläche verfügt. Die Beschlussfähigkeit der Versammlung ist gegeben, wenn die Hälfte der anrechenbaren Stimmen anwesend ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Versammlung nach Ablauf einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Stimmrechte bei derselben Tagesordnung beschlussfähig sein und abgehalten werden.
Das Stimmrecht ist persönlich oder durch einen schriftlichen Bevollmächtigten auszuüben; ein Bevollmächtigter kann, abgesehen von Ehegatten, Eltern und Kindern, höchstens 3 Mitglieder vertreten. Miteigentümer können ihr Stimmrecht nur durch einen gemeinsamen Bevollmächtigten ausüben.
Das Stimmrecht richtet sich nach dem Anteil der anrechenbaren Flächen im Jagdgebiet, ab 0,3 HA:
0,3 HA bis 5 HA = 1 Stimme5 HA bis 10 HA = 2 Stimmen10 HA bis 20 HA = 3 Stimmen(usw.)
Wichtige Hinweise:
Diese Einladung wird hiermit öffentlich kundgemacht. Eine gesonderte Einladung an die Mitglieder ergeht nicht. Damit zum festgesetzten Versammlungsbeginn Beschlussfähigkeit gegeben ist, werden die Versammlungen bereits um 19:45 Uhr formal eröffnet. Laut den Satzungen der Jagdgenossenschaften sind die Grundeigentümer von sich aus verpflichtet, Veränderungen bei den Besitzverhältnissen dem Obmann mittzuteilen.
Die Jagdgebiete bleiben in ihren bisherigen Grenzen unverändert.
Die Obleute:
JG I: Günther WinderJG II: Tobias FlatzJG III: Roman Winder
14.02.2025 11:53