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Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
Anders als bei anderen Wahlen, dürfen bei der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl Briefwahlkarten (das heißt: zugeklebte, unterschriebene Wahlkartenkuverts) NICHT im Wahllokal abgegeben bzw. jemand anderem ins Wahllokal mitgegeben werden. Die Mitglieder der Wahlbehörden dürfen sie nicht annehmen! Im Wahllokal kann nur mit der eigenen, offenen Briefwahlkarte gewählt werden.
Dies ist ganz besonders für die Außensprengel Fischbach, Dreßlen und Müselbach wichtig! Wer erst am Wochenende mittels Briefwahl wählt, kann nicht einfach einem Familienmitglied oder Nachbarn seine Wahlkarte mitgeben, sondern muss sich darum kümmern, dass sie bis spätestens Sonntag, 13:00 Uhr, in den Briefkasten des Gemeindeamtes eingeworfen wird!
Briefwahlkarten müssen spätestens am Wahlsonntag um 13:00 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde einlangen.
In der Wahlinformation, die jedem Wahlkartenwähler zusammen mit der Wahlkarte zugeschickt wurde, ist das ganz klar beschrieben (siehe angehängte pdf-Datei).
Bei der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl werden die Wahlkarten unmittelbar nach der Wahl durch die Gemeindewahlbehörde in Hof ausgezählt. Dies passiert sofort nach der Schließung des Wahllokals, indem die grauen Wahlkuverts aus den Wahlkarten zu den Kuverts in die Wahlurne kommen und vermischt werden, bevor mit dem Auszählen begonnen wird. Im Gegensatz zu Bundes- und Landeswahlen steht das endgültige Wahlergebnis unmittelbar nach dem Auszählen fest. Briefwahlkarten, die in den Wahllokalen der Außensprengel abgegeben werden, die erst um 13:00 Uhr schließen, würden nicht mehr rechtzeitig bei der Gemeindewahlbehörde im Sprengel Hof ankommen und könnten deshalb auch nicht ins Wahlergebnis mit einbezogen werden!
Bei Bundes- und Landeswahlen ist hingegen die Bezirkshauptmannschaft die Wahlbehörde, bei der Briefwahlkarten erst am Montag nach der Wahl ausgezählt werden. Briefwahlkarten, die bis zur Schließung der Wahllokale im Wahllokal bis 13:00 Uhr abgegeben werden, gelangen deshalb zusammen mit dem Wahlakt noch vor der Auszählung zur Bezirkshauptmannschaft nach Bregenz. Deshalb ist es bei Bundes- und Landeswahlen möglich, verschlossene Wahlkartenkuverts in den Wahllokalen abzugeben.
Info zur Abgabe von Briefwahlkarten (70 KB) - .PDF
12.03.2025 08:59