Einladung Vollversammlungen Jagdgenossenschaften

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Wald


Jagdgenossenschaft I 
(für die Genossenschaftsjagdgebiete Alberschwende I-Süd und Alberschwende I-Nord):
Montag, 02.03.2026, 20:15 Uhr, Wirtshaus zur Taube

Jagdgebiet/-genossenschaft II:
Dienstag, 03.03.2026, 20:15 Uhr, Wirtshaus zur Taube

Jagdgebiet/-genossenschaft III:
Freitag, 06.03.2026, 20:15 Uhr, Wirtshaus zur Taube


Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Protokoll der letzten Vollversammlung
  3. Tätigkeitsberichte der letzten Jagdjahre
    1. Obmann 
    2. Kassier – Jahresrechnung  
    3. Rechnungsprüfer – Entlastung des Jagdausschusses
    4. Bildung einer Rücklage
  4. Vorstellung und Bericht des neuen Waldaufsehers
  5. Wahl von 2 Rechnungsprüfern
  6. Festlegung über die Höhe der Jagdpachtauszahlung 
  7. Allfälliges

Eingeladen zu diesen Vollversammlungen ist jeder Grundeigentümer, der im jeweiligen Jagdgebiet über eine jagdbare Fläche verfügt. Die Beschlussfähigkeit der Versammlung ist gegeben, wenn die Hälfte der anrechenbaren Stimmen anwesend ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Versammlung nach Ablauf einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Stimmrechte bei derselben Tagesordnung beschlussfähig sein und abgehalten werden.


Wichtige Hinweise:

Diese Einladung wird hiermit öffentlich kundgemacht. Eine gesonderte Einladung an die Mitglieder ergeht nicht. Damit zum festgesetzten Versammlungsbeginn Beschlussfähigkeit gegeben ist, werden die Versammlungen bereits um 19:45 Uhr formal eröffnet. Laut den Satzungen der Jagdgenossenschaften sind die Grundeigentümer von sich aus verpflichtet, Veränderungen bei den Besitzverhältnissen dem Obmann mittzuteilen. 

Die Jagdgebiete bleiben in ihren bisherigen Grenzen unverändert.


Die Obleute: 

JG I: Günther Winder
JG II: Tobias Flatz
JG III: Roman Winder


12.02.2026 09:46