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Allgemeine Bedingungen
Die Gemeinde Alberschwende hat einen Fiat Panda 4 x 4 angeschafft, welcher von den Alberschwender BürgerInnen gemietet werden kann. Weiters wird der „Gmoands-Panda“ von den MitarbeiterInnen der Gemeinde für Dienstfahrten genutzt.
Der „Gmoands-Panda“ kann zu folgenden Bedingungen gemietet werden: Jede(r) Alberschwender BürgerIn die/der im Besitz eines gültigen Führerscheines (B) ist, hat die Möglichkeit das Fahrzeug beim Gemeindeamt tageweise zu mieten. Sämtliche Kosten die mit der Benützung des Fahrzeuges verbunden sind (Treibstoff, Versicherungen, Wartung, Reparatur, Reifen, Reinigung, österr. Autobahnvignette) sind im km-Preis einkalkuliert. Details können in der Tarifliste nachgelesen werden.Das Fahrzeug ist vollkaskoversichert. Sollte ein Schaden am Fahrzeug entstehen der auf Selbstverschulden des Fahrzeuglenkers zurückzuführen ist, so hat der Fahrzeuglenker einen Selbstbehalt von € 300,-- zu entrichten. Jeder auftretende Schaden am Fahrzeug ist der Vermieterin umgehend zu melden.Das Mietauto kann grundsätzlich nur tageweise gemietet werden. Eine Benutzung des Mietautos, für mehrere aufeinanderfolgende Tage ist nur möglich, wenn keine anderen Reservierungen vorliegen.Der Fahrzeugmieter ist verantwortlich für die zeitgerechte Abgabe des Mietautos.Für die Betankung des Fahrzeuges ist die Vermieterin verantwortlich, sollte jedoch aufgrund einer größeren Entfernung der Treibstoff (DIESEL) nicht ausreichen, so kann der Benutzer das Fahrzeug selbst betanken. Für die Rückvergütung der Treibstoffkosten, ist der Vermieterin der entsprechende Rechnungsbeleg der Tankstelle vorzulegen.Reservierungen können im Gemeindeamt, Bürgerservice vorgenommen werden.Das Fahrzeug wird dem Mieter in einem gereinigten Zustand übergeben. Es ist dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug im selben gereinigten Zustand wieder an die Vermieterin zurückkehrt. Sollte bei der Rückgabe des Mietautos eine besonders arge Verschmutzung vorliegen, behält sich die Vermieterin vor, die dadurch entstandenen Reinigungskosten dem Mieter in Rechnung zu stellen.Das Fahrzeug darf nur auf befestigten Straßen verwendet werden, die für den Verkehr mit einem Personenkraftfahrzeug zugelassen sind.Für Strafmandate haftet der Fahrzeuglenker, es sei denn, sie sind auf den technischen Zustand des Fahrzeuges zurückzuführen.Der km-Stand ist bei Antritt der Fahrt vom Mieter zu kontrollieren und im Fahrtenbuch einzutragen, dasselbe gilt am Ende der Fahrt.Der Mieter hat das Fahrzeug nach Ende der Fahrt auf dem vorgesehenen Parkplatz abzustellen, abzuschließen und den Fahrzeugschlüssel während der Amtszeiten beim Gemeindeamt, Bürgerservice abzugeben oder nach Dienstschluss in den Briefkasten der Gemeinde Alberschwende zu geben.Der Mieter ist mit den vorgenannten Bedingungen einverstanden und ist sich darüber bewusst, dass er bei einem unsachgemäßen Umgang des Mietautos keinen Anspruch mehr darauf hat.
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Der Müllterminkalender 2012 ist fertig und wird in den nächsten Tagen an alle Alberschwender Haushalte versandt. Weiters steht er hier zum Download bereit.
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