Leitsätze der Finanzpolitik

Gemeindevertretung am 24.04.2017

Präambel

Diese Leitsätze sind eine Willenserklärung der Gemeindevertretung Alberschwende. Sie sind in alle finanzrelevanten Beratungen und Entscheidungen einzubeziehen. Abweichungen sind zu begründen.

Leitsatz 1: Schuldenentwicklung:

Jährliches Budgetziel ist, den Schuldenstand der Gemeinde und den von der Gemeinde zu finanzierenden Schuldenstand der GIG nicht zu erhöhen. Ausnahmen bilden lediglich Investitionen, deren langfristige positive Wirkungen auf die Gemeindefinanzen sich glaubwürdig darstellen lassen.

Leitsatz 2: Investitionen:

Alle Investitionen der Gemeinde werden auf ihre nachhaltigen Wirkungen überprüft. Maßnahmen mit nachhaltigen, eventuell erst langfristig eintretenden, positiven Wirkungen werden gegenüber Maßnahmen mit kurzzeitigem Nutzen bevorzugt.

Leitsatz 3: Pflichtaufgaben und Nichtaufgaben der Gemeinde:

Die Pflichtaufgaben der Gemeinde werden priorisiert. Die Gemeinde übt Zurückhaltung bei Ausgaben, die nicht in ihren Aufgabenbereich fallen.

Leitsatz 4: Kostenauswirkungen raumplanerischer Entscheidungen:

In raumplanerischen Entscheidungen fließen längerfristige Kostenauswirkungen verstärkt ein. Eine positive Zentrumsentwicklung ist zu fördern.

Leitsatz 5: Umgang mit Gemeindeliegenschaften:

Gemeindeeigene Grundstücke und Gebäude in zentraler Lage werden bevorzugt in Projekte zur Stärkung der zentralen Strukturen eingebracht.

Gewerblich nutzbare Liegenschaften werden zur Schaffung qualitätsvoller lokaler Erwerbsmöglichkeiten verwertet.

Erlöse aus Grundstücksverkäufen werden nach Möglichkeit für aktive Boden- und Gewerbeansiedelungspolitik zweckgebunden.

Leitsatz 6: Bewusstseinsbildung:

Die BürgerInnen und kommunalen Institutionen werden über die finanzielle Situation der Gemeinde und die Notwendigkeit eines kostenbewussten Umganges mit öffentlichen Mitteln wiederkehrend informiert.