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Bedingung ist die Beschaffung über einen regionalen Fachhändler mit Rechnungsvorlage im Gemeindeamt.
Die Rückvergütung erfolgt in Form von "Lebenswert Leben" Gutscheinen, die von fast allen Betrieben in der Gemeinde eingelöst werden.
Die Förderung wurde bis einschließlich 2025 verlängert.