Verloren und abgegeben wird alles - angefangen vom Schlüsselbund über Geld, Brillen, Handys, Sturzhelme, Rucksäcke bis hin zum Fahrrad. Liegt der Fundgegenstand ein Jahr bei der Gemeinde auf, ohne dass dieser durch den Verlustträger abgeholt wird, wird der Finder schriftlich verständigt und damit zum Eigentümer der Sache.
Im Menüpunkt Fundamt können Sie außerdem nach verlorenen Gegenständen suchen.