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Anlässliche des bevorstehenden Jahreswechsels möchten wir in Erinnerung rufen, dass gemäß § 38 Abs. 1 PyroTG die Verwendung pyrotechnischerGegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet grundsätzlich verboten ist, sofern vom Bürgermeister keine Ausnahmeverordnung erlassen wird.
Wir möchten darauf hinweisen, dass in Alberschwende KEINE derartige Ausnahmeverordnung besteht und die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände im gesamten Ortsgebiet von Alberschwende daher verboten ist.
19.12.2022 15:17